Erklärung zur Barrierefreiheit

Couven Museum ist bemüht, diese Internetseite im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.couven-museum.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.
Die Anforderungen der BITV 2.0 werden derzeit schrittweise umgesetzt.

Folgende Bereiche sind aktuell nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • Bilder und Grafiken verfügen noch nicht über passende Alternativtexte.
  • PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
  • Die Struktur der Inhalte (z. B. Überschriften, Hierarchien und Tabellen) wird noch überarbeitet.
  • Die Barrierefreiheit von Formularen wird noch geprüft und angepasst.
  • Beschreibung der Inhalte/Funktionen in Leichter Sprache werden mittelfristig angepasst.
  • Beschreibung der Inhalte/Funktionen durch ein Gebärdensprachvideo werden mittelfristig erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Couven Museum arbeitet daran, die Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Folgende Maßnahmen sind in Arbeit:

  • Nachträgliche Ergänzung von Alternativtexten für Bilder.
  • Überarbeitung der Textstruktur für bessere Lesbarkeit.
  • Erstellung barrierefreier PDFs oder HTML-Alternativen.
  • Technische Anpassungen der Formulare und Navigation.

Ziel ist es, die Webseite mittelfristig weitestgehend barrierefrei zu gestalten.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Webseite auffallen oder Sie Hilfe bei der Nutzung benötigen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden:

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de